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Übersicht
- Integrity
in Business Transactions
- Antitrust Compliance Program
- Behaviour in
Business Program
- Auf das Unternehmen zugeschnittene
Inhalte
- Referenzprojekte
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2.
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Antitrust Compliance Program
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| 2.1 |
Inhalt
Das Antitrust Compliance Program besteht aus nachfolgenden
Modulen:
- Richtlinien betreffend Wettbewerbsverhalten
- Antitrust Audits
- Schulung der Mitarbeiter
- E-Learning-Programm
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| 2.2 |
Richtlinien betreffend Wettbewerbsverhalten |
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| 2.2.1 |
Definition
Richtlinien betreffend Wettbewerbsverhalten beinhalten
bestimmte Grundsätze bezüglich wettbewerbsrechtlich
relevanter Geschäftspraktiken und dienen dazu,
die Mitarbeiter eines Unternehmens bei deren Geschäftstätigkeit
zu unterstützen.
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| 2.2.2 |
Inhalt
Die Richtlinien betreffend Wettbewerbsverhalten gliedern
sich in einführende Bestimmungen betreffend die
Anwendbarkeit und die Konsequenzen des Wettbewerbsrechts.
Es folgen die einzelnen wettbewerbsrechtlich relevanten
Verhaltensweisen in horizontalen Geschäftsbeziehungen:
Topics:
- Preise und Lieferbedingungen
- Marktaufteilung
- Boykott
- Gemeinschaftsunternehmen
- Handelsverbände
Wettbewerbsrechtlich relevante Verhaltensweisen in
vertikalen Vereinbarungen schliessen sich an:
Topics:
- Wiederverkaufspreise
- Exklusivität
- Parallelimporte
- Kopplung
- Wettbewerbsklausel
- Patent, Marke, Urheberrecht
- Verbesserung und neue Anwendungsbereiche
- Liefervereinbarungen
Schliesslich werden die Grundsätze des Verhaltens
bei einer marktbeherrschenden Stellung festgelegt:
Topics:
- Diskriminierung bei der Preisgestaltung
- Diskriminierung bei der Rabattgestaltung
- Ausschliessliche Bezugsbindungen
- Treuerabatte und Rabatte mit vergleichbarer Wirkung
- Unfaire Preise und Preise unter Einstandskosten
- Englische Klausel
- Lieferverweigerung
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| 2.3 |
Antitrust Audit |
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| 2.3.1 |
Definition
Das Antitrust Audit hat die Überprüfung von
Geschäftsvorgängen auf kartellrechtliche Risiken
und die Schulung der Teilnehmer in wettbewerbsrechtlich
relevanten Fragen zum Inhalt. Diese sollen in der Lage
sein, Probleme und Risiken im Rahmen ihrer Tätigkeit
rechtzeitig zu erkennen. Zum Inhalt des Antitrust Audit
gehört weiter die Erörterung anstehender allgemeiner
kartellrechtlicher Fragen. Schliesslich dient die unternehmensinterne
Kontrolle dazu, dass bei allen Tochtergesellschaften
ein kartellrechtlich einwandfreies Verhalten sichergestellt
wird.
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| 2.3.2 |
Zeitlicher Umfang
Die Schulung der Teilnehmer in kartellrechtlichen Belangen
erfolgt zu Beginn der Veranstaltung und nimmt ca. 1½
Stunden in Anspruch. Daran anschliessend erfolgt eine
stichprobenweise Durchsicht der Korrespondenz und Dokumente.
Diese Massnahme nimmt ca. 4 - 5 Stunden in Anspruch.
Schliesslich erfolgt eine Auswertung der Ergebnisse
der Kontrolle mit den Mitarbeitern. Die Erörterung
der Ergebnisse nimmt ca. ½ Stunde in Anspruch.
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| 2.3.3 |
Protokoll über die Durchführung des Antitrust
Audit
Im Anschluss an das durchgeführte Antitrust Audit
erhält die besuchte Tochtergesellschaft ein Protokoll,
welches die Schulungsmassnahmen aufzeigt und eine wertfreie
Auflistung der kontrollierten Korrespondenz und Dokumente
enthält.
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| 2.3.4 |
Internes Protokoll
Die schweizerische Muttergesellschaft erhält
ein ausführliches Protokoll über die kontrollierten
Geschäftsvorgänge. Dieses Protokoll fasst
die Ergebnisse zusammen und gibt Anregungen über
zu treffende Massnahmen. Werden Wettbewerbsverstösse
festgestellt, so werden, soweit es möglich ist,
kartellrechtlich einwandfreie Alternativvorschläge
gemacht.
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| 2.4 |
Schulung |
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| 2.4.1 |
Definition
Die Mitarbeiter werden anhand von Beispielen aus der
Praxis mit den wettbewerbsrechtlich relevanten Sachverhalten
vertraut gemacht. Ziel der Schulung ist es, dass die
Mitarbeiter in der Lage sind, Probleme und Risiken im
Rahmen ihrer Tätigkeit rechtzeitig zu erkennen
und entsprechend zu handeln.
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| 2.4.2 |
Schulungsumfang
In einem ersten Teil werden die Richtlinien betreffend
Wettbewerbsverhalten im Detail erörtert. Danach
erfolgt eine Schulung anhand von Beispielen aus der
Praxis.
Schulungsinhalte sind:
- Horizontale Geschäftsbeziehungen
- Preise und Lieferbedingungen
- Marktaufteilung
- Boykott
- Gemeinschaftsunternehmen
- Handelsverbände
- Vertikale Geschäftsbeziehungen
- Wiederverkaufspreise
- Exklusivität
- Parallelimporte
- Kopplung
- Wettbewerbsklausel
- Patent, Marke, Urheberrecht
- Verbesserung und neue Anwendungsbereiche
- Liefervereinbarungen
- Verhaltensweisen bei einer marktbeherrschenden
Stellung
- Diskriminierung bei der Preisgestaltung
- Diskriminierung bei der Rabattgestaltung
- Ausschliessliche Bezugsbindungen
- Treuerabatte und Rabatte mit vergleichbarer Wirkung
- Unfaire Preise und Preise unter Einstandskosten
- Englische Klausel
- Lieferverweigerung
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| 2.4.3 |
Schlungsbegleitende Massnahmen
Die begleitenden Massnahmen zur Schulung sind vielfältig
Vorstellung der Richtlinien betreffend Wettbewerbsverhalten
in unternehmensinternen Zeitungen, News Letters etc.,
Veranstaltung von Wettbewerben zur Auffrischung der
Lerninhalte.
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| 2.5 |
E-Learning Program
Als Ergänzung zu den Schulungsmassnahmen wird in
Zusammenarbeit mit entsprechenden externen Spezialisten
ein auf das Unternehmen zugeschnittenes E-Learning Programm
(ROCLID) angeboten. Dieses ist auf die Richtlinien betreffend
Wettbewerbsverhaltens des Unternehmens abgestützt
und trägt dazu bei, die neuesten Entwicklungen im
Kartellrecht unter Zuhilfenahme praktischer Beispiele
abzudecken und damit das kartellrechtliche Wissen à-jour
zu halten. |
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| 2.6 |
Zweck des Antitrust Compliance Program
Mit der Durchführung eines Antitrust Compliance
Program kommt die Geschäftsleitung der Verpflichtung
zur Schulung und Ueberprüfung wettbewerbsrelevanter
Vorgänge nach. Schliesslich tragen die Richtlinien
betreffend Wettbewerbsverhalten und Antitrust Audits
erfahrungsgemäss zur Sensibilisierung der Mitarbeiter
im Hinblick auf jederzeit mögliche kartellrechtliche
Untersuchungen durch die Wettbewerbsbehörden bei.
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